Immer wieder gibt es Ärger mit der Erstattung der „ Eingehenden Neurologischen Untersuchung“ nach GOÄ Ziffer 800. Oft lehnt eine Versicherung die Erstattung z.B. bei Orthopäden mit der Begründung ab, eine Teiluntersuchung sei schon mit der GOÄ Ziffer 6 oder 7 abgegolten. Dies sollten Sie so nicht hinnehmen! Lassen Sie sich nicht beirren! Verzichten Sie nicht auf das Ihnen zustehende Honorar und widersprechen Sie solch einem Bescheid. Ich zeige Ihnen mit welcher Begründung!